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Modalität1. Abschluss des VertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde Naval Diving, Hilongos, Leyte, Philippines – nachfolgend Naval Diving genannt - den Abschluss eines Beherbergungs- und Leistungvertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Anmeldung einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für Naval Diving verbindlich. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neue Angebot des Veranstalters vor. An das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. 2.Bezahlung 2.1. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von € 50,00 (max. 10% des Mietpreises, jedoch nicht mehr als € 250,00) pro Person fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. 2.2. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung bei Naval Diving oder seinem Ansprechpartner zugesandt, gegen Zahlung bei einem autorisierten und seitens Naval Diving benannten Vermittler oder Ansprechpartner ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt. 2.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen, vor Reiseantritt, so ist der Mietpreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig. 2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Vermittler oder Ansprechpartner berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telefon- und Faxgebühren an den Kunden weiter zu belasten. 3. Leistungen 3.1. Der Inhalt des Vertrages wird ausschliesslich durch die Beschreibung, Abbildung und Preisangaben im Internet für den Unterkunftszeitraum bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Unterkunftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu Ihrer Sicherheit der Schriftform. 3.2. Orts- oder Hotelinformationen im Internet haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. 3.3. Die genannten Preise beziehen sich ausschliesslich auf die Anmietung eines Raumes. Der Flug zum Zielflughafen und zurück, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel und zurück, die Verpflegung, sowie die zum Tauchsport zugehörigen Aus- und Weiterbildungen, Flaschenfüllungen, Bootstransfers oder Leihkosten für technisches Tauchgerät oder Ausrüstung sind nicht mit eingeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Beförderung des Reisegepäckes sowie des normalen Gepäckes. 3.4. Naval Diving übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verspätung von Reisenden, Gepäck oder Gütern bei der Beförderung zum Anreiseziel entstehen. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Abweichungen und /oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Naval Diving nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und/oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückfahrt beim Verwalter über die genauen Fahrt- und Fährzeiten. Für Verspätungen und Änderungen der Fährzeiten übernimmt Naval Diving keine Haftung. Findet im Einzelfall aus fährtechnischen Gründen die An- oder Weiterreise zur Nachmittags- oder Abendzeit, die Rückreise dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwaig dadurch entfallende Verpflegungsleistung. 4.2. Darüber hinaus ist Naval Diving berechtigt aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunft zu wählen, bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Naval Diving ist hierbei verpflichtet sich um eine gleichwertige zu bemühen. 4.3. Naval Diving ist verpflichtet den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Kunde aus diesem Grunde vom Vertrag zurück, erstattet Naval Diving die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich. 4.4. Liegt der Reiseantrittstermin später als 4 Monate nach Buchungsvertragsabschluss, so ist Naval Diving berechtigt eine Preisänderung vorzunehmen, wenn sie als sachlich berechtigt, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung von Steuern, Abgaben, Gebühren, Tarifen oder Ähnlichem) beruht. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich behördlich festgelegte Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des deklarierten Vertragspreises ist der Kunde innerhalb einer Frist von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn seine Hotelbuchung und weitere vereinbarte Leistungen stornieren und zurücktreten. Mündliche oder telefonische Abmeldungen können nicht anerkannt werden. Massgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Naval Diving, beim Vermittler oder Ansprechpartner. 5.2. Tritt der Kunde von seiner Buchung zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann Naval Diving sowie der Vermittler oder Ansprechpartner Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Naval Diving sowie der Vermittler oder Ansprechpartner können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Beginn der ersten Übernachtung in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtbetrag der Übernachtungskosten pauschalisieren. (siehe Stornobedingungen Punkt 1.) 5.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 95. Tag vor Übernachtungsbeginn vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,00 pro Person sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefon- oder Telefaxgebühren berechnet. Kurzfristige Umbuchungen ab dem 94. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die oben genannten Stornokosten an. Naval Diving empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 1.Stornobedingungen bis zum 30. Tag vor Übernachtungsantritt 15 % pro Person ab dem 29. bis 22. Tag vor Übernachtungsantritt 30 % pro Person ab dem 21. bis 15. Tag vor Übernachtungsantritt 50 % pro Person ab dem 14. bis 2. Tag vor Übernachtungsantritt 75 % pro Person ab 24 Stunden vor Übernachtungsantritt 100 % pro Person 5.4. Im Falle eines Rücktrittes kann Naval Diving vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch Naval Diving . Es bleibt dem Reisenden jedoch der Nachweis erspart Aufwendungen Naval Diving oder eines diesem entstandenen geringeren Schadens vorbehalten. 7. Rücktritt und Kündigung durch Naval Diving 7.1. Naval Diving kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Naval Diving nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Kündigt Naval Diving, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis für alle gebuchten Leistungen. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Ein Rücktrittsrecht von Naval Diving besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatz angebot unterbreitet hat. Wir die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7.2. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung der Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge 'Höherer Gewalt' erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Naval Diving als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält das Leistungsentgelt zurück. Naval Diving darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 8.1. Naval Diving haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Sie ist verpflichtet die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Inbesondere haftet Naval Diving für: - Organisation, Reservierung und der zur Verfügungstellung der Leistung gemäss Vertrag - Ausstellung und Absendung der nötigen Bestätigungen und Unterlagen - Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren und ausländischen Zahlungsmitteln, sofern dies ausdrücklich Gegenstand des Vertrages oder der Vereinbarung sind. 8.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung von Naval Diving ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger anzuwenden sind dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 8.3. Vertragliche Haftungsbeschränkungen Die Haftung von Naval Diving ist auf die Höhe des dreifachen Leistungsentgeltes beschränkt 1. soweit ein Schaden des Reisenden von Naval Diving weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.4. Naval Diving haftet nicht für Leistungsstörurigen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Leistungsausschreibung oder in der Leistungsbestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z. B. sind dieses alle vom Verwalter vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen). 8.5. An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser. Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Naval Diving weist darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung von Naval Diving ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Fahrten, Ausflügen und Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit. 8.6. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. 8.7. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt so erbringt Naval Diving insoweit Fremdleistungen, sofern in der Leistungsausschreibung und in der Leistungsbestätigung darauf hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt Naval Diving daher nicht ein. 8.8. Verjährung. Die Ansprüche des Kunden aus dem Leistungsvertrag verjähren nach sechs Monaten. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 9. Mitwirkungspflicht des Reisenden Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Verwalter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Auf Verlangen des Reisenden hat der Verwalter eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist der Verwalter nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu. 10. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemässer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthaltes schriftlich der Naval Diving geltend gemacht werden. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Für die Einhaltung der Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Bitte überprüfen Sie kurz vor Ihrer Reise, ob sich lmpfbestimmungen geändert haben. 12. Versicherungen Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann Naval Diving solche Versicherungen vermitteln. 13. Sport- und Tauchkurse Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-LimIt -Tauchprogramm buchen. müssen versichern, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Teilnehmer auf eigene Gefahr. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Leistungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 14.2. Über den Inhalt der Veröffentlichung im Internet und die Ausschreibung von Naval Diving hinausgehende Zusagen der Buchungsstellen oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen des Verwalters während des Aufenthaltes. 15. Allgemeines 15.1. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von Naval Diving schriftlich bestätigt wurden. 15.2. Alle personenbezogenen Daten die Naval Diving zur Verfügung gestellt werden sind gemäss Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 16. Gerichtsstand Erfüllungsort sowie als Gerichtsstand gilt aus allen unseren Leistungen der Sitz von NAVAL Diving, Hilongos, Leyte Philippines. November 2001 |
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